1. Abschluss des Buchungsvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde fairmietung.org den Abschluss eines Buchungsvertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann entweder schriftlich, per Email, per
Fax, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Der Buchungsvertrag kommt mit der Annahme durch fairmietung.org zustande.
2. Bezahlung
Falls in der Buchungsbestätigung nicht anders vereinbart,
werden 60% der Gesamtsumme fällig, binnen 10 Tagen
nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Über die
geleistete Anzahlung erhalten Sie keine gesonderte Bestätigung.
Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 60 Tage vor
Anreise, ohne weitere Aufforderung. Gültig ist die
Gutschrift auf unserem Konto. Nichtzahlungen oder verspätete
Zahlungen gelten als Rücktritt und berechtigen fairmietung.com die Unterkunft anderweitig zu vermieten sowie vom säumigen
Kunden eine Rücktritts- und Bearbeitungsgebühr
zu verlangen.
3. Umbuchung, Stornierung, Rücktritt
Die Umbuchung, Stornierung, Rücktritt muss schriftlich
durch den anmeldenden Vertragspartner erfolgen. Maßgeblich
für die Umbuchung, Stornierung, Rücktritt ist
das Eingangsdatum bei fairmietung.com. Rücktritts- bzw Stornogebühren werden berechnet in Höhe von
· 15% des Mietpreises bis 90 Tage vor
Anreisedatum
· 25% des Mietpreises zwischen 89 und 60 Tagen
vor Anreisedatum
· 50% des Mietpreises zwischen 59 und 30
Tagen vor Anreisedatum
· 80% des Mietpreises zwischen dem 29 - 1
Tag vor Anreisedatum.
Bei Nichterscheinen am vereinbarten Anreisetag werden
ebenfalls 80% des Mietpreises fällig. Bitte beachten
Sie, dass auch eine unverschuldete Absage als Rücktritt
gilt. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bei den vorstehenden Pauschbeträgen sind die gewöhnlichen
ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige
Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der
Kunde ist berechtigt den Nachweis zu führen, dass
im Zusammenhang mit der Umbuchung / der Stornierung
/ dem Rücktritt keine oder geringe Kosten entstanden
sind.
4. Leistungen
Bei den von fairmietung.org angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich
um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem
Unterzeichnenden, den Mitreisenden und der jeweiligen
Vertragspartei. Der Vertrag wird im Namen und für
Rechnung des Leistungsträgers: Eigentümer,
Vermieter oder Verwalter ; nachfolgend Eigentümer
genannt - abgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche
des Unterzeichners; nachfolgend Mieter genannt- sind
an den jeweiligen Eigentümer zu stellen. Er gilt
für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete
Zahl von Personen und Haustieren.
5. Haftung:
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen, nach den
Angaben des Eigentümers sowie nach eigener Augenscheinnahme
erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes
durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben,
landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen
wird nicht gehaftet. Ebenfalls haften wir nicht für
eine ständige Bereitschaft von Installationen wie
Zentralheizung, Pool etc., sowie in der Zeit von September
bis Juni für Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten
auf Nachbargrundstücken. Ist die Nutzung des Mietobjektes
auf Grund höherer Gewalt nicht möglich und
kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung
auf maximal die Höhe der vereinbarten Restzahlung
beschränkt. Eine Haftung für vorübergehende
Störungen in der Wasser/ - Stromversorgung oder
Störungen durch Naturbedingte oder örtliche
Begebenheiten wird ausgeschlossen.
6. Mitwirkungspflicht:
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist
der Mieter verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und den eventuell entstandenen
Schaden gering zu halten. Der Mieter ist aufgefordert
bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen
und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer Mängel
zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch
alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen
unverzüglich dem Eigentümer gemeldet werden.
Der Mieter hat alle während seiner Aufenthaltsdauer
verursachten Schäden dem Eigentümer zu melden
und die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln.
Die gemietete Unterkunft ist sauber, d.h. besen-
und schrankrein zu hinterlassen.
7. Anreise/Abreise:
Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen
werden; am Abreisetag soll der Mieter das Haus bis spätestens
10:00 Uhr verlassen. Sollte der Mieter das Objekt am
Abreisetag länger bewohnen wollen, muss er dies
vor Ort mit dem Vermieter bzw. dessen Vertreter vereinbaren.
8. Gerichtsstand:
Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind
an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter
vor Ort zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort
des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters.
9. Rücktrittsrecht:
fairmietung.org kann
den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Mieter oder ein Mitreisender mutwillig Schäden
im Ferienobjekt anrichtet, wenn der Mieter oder ein
Mitreisender sich nicht an Hausordnungen hält und
andere Personen unangemessen stört oder gefährdet,
wenn der Mieter am Ankunftstag nicht die vereinbarte
Restsumme zahlt oder die Kaution hinterlegt. In diesen
Fällen verfällt der Mietpreis.
10. Poolbetrieb:
In einigen Ferienanlagen ist der Poolbetrieb nur saisonbedingt
(15.05. - 15.09.) gewährleistet. Der genaue Zeitraum
variiert und ist vom jeweiligen Verwalter und der aktuellen
Wetterlage abhängig. fairmietung.org kann aus
den vorgenannten Gründen keine Haftung für
die Poolbenutzung gewähren.
|